In den frühen Kindertagen des Computers verstand man unter Computersicherheit die Sicherstellung der korrekten Funktionalität von Hardware (Ausfall von z. B. Bandlaufwerken oder anderen mechanischen Bauteilen) und Software (Installation und Wartung von Programmen). Mit der Zeit änderten sich die Anforderungen an die Computer, die Aufgaben zur Computersicherheit mussten anders gestaltet werden. Somit bleibt der Begriff der Computersicherheit wandelbar und Spiegel der momentanen technologischen Welt.
Private und öffentliche Unternehmen sind heute in allen Bereichen ihrer Geschäftstätigkeit, Privatpersonen in den meisten Belangen des täglichen Lebens auf IT-Systeme angewiesen. Da neben der Abhängigkeit auch die Risiken für IT-Systeme in Unternehmungen i. d. R. größer sind als für Computer und Netzwerke in privaten Haushalten, wird Informationssicherheit überwiegend in Unternehmen betrieben. Entsprechende Verpflichtungen lassen sich im gesamten deutschsprachigen Raum aus den verschiedenen Gesetzen zum Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Datenschutz, Bankenrecht usw. herleiten. Dort stellt Informationssicherheit einen Baustein des Risikomanagements dar. International spielen Vorschriften wie Basel II und der Sarbanes-Oxley Act eine wichtige Rolle.
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